In zahlreichen Unfallanalysen gilt es, einem medizinischen Sachverständigen Zahlenwerte für eine Begutachtung zu liefern. So auch in diesem Fall, bei dem eine auf einem Bürgersteig gehende Person am Unterarm durch den Außenspiegel eines vorbeifahrenden Pkw erfasst wurde. Als Anknüpfparameter waren zwei Fakten vorgegeben:
• der Außenspiegel des Pkw klappte durch den Anstoß nicht ein,
• der Außenspiegel des Pkw wurde nicht beschädigt.
Zur Beantwortung der Frage wurden mit einem Altfahrzeug und Original-Außenspiegeln Versuche durchgeführt. Dabei prallte das Versuchsfahrzeug mit dem rechten Außenspiegel gegen ein Gewicht (3 kg). Dieses hing an einem ca. 1 m langen Kunststoffstab, der an einer leicht drehbaren Welle fixiert war.
Die Auslenkung des Gewichts wurde mit einer seitlich positionierten Videokamera aufgezeichnet. Über den auch aus dem Kerbschlagbiegeversuch heraus bekannten formelmäßigen Zusammenhang ließ sich die Schlagarbeit berechnen.
Zusätzlich war über eine weitere Videoaufzeichnung auch die Dauer des Anstoßes bekannt.
Über den Zusammenhang der Stoßgeschwindigkeit und der aus der Videoaufzeichnung bekannten Stoßdauer ist damit eine Berechnung der einwirkenden Kraft möglich.
Als Ergebnis einer Versuchsreihe im Geschwindigkeitsbereich bis ca. 20 km/h war zu formulieren, dass eine Schlagarbeit von bis zu gerundet ca. 50 Nm auf einen etwa 3 kg schweren Unterarm wirken kann, bei einer Kollisionsdauer von ca. 0,10 s. Dabei muss es weder zum Einklappen noch zu Schäden eines frontal belasteten Außenspiegels kommen.
Burkhard Walter