Angesichts zunehmender Sensorik und Elektronik im Kraftfahrzeug ist es nur eine Frage der Zeit, bis unsere Fahrzeuge im alltäglichen Straßenverkehr selbstständig agieren. Bereits heute werden Systeme eingesetzt, die über teilautonome Funktionen verfügen (z. B. Notbremsassistenten, Spurhalteassistent).
Neben der Entlastung des Autofahrers und der potenziellen Erhöhung der Verkehrssicherheit entstehen aber auch neue juristische Herausforderungen:
Darf sich der Autofahrer auf sein selbstständig bremsendes Fahrzeug blind verlassen? Funktionieren das System und die Sensorik zu jeder Zeit korrekt? Was passiert bei einem Ausfall des Systems? Lässt sich das Versagen des Systems nachweisen? Wer haftet bei einem ausfallbedingten Unfall: Versicherungsnehmer oder Fahrzeughersteller?
Mit den technischen Aspekten befasst sich das ifu. Die haftungsrechtlichen Problemstellungen, welche auch daraus resultieren können, sind schließlich von den Juristen zu lösen.
Die Überprüfung der autonomen Systeme erfolgt durch Auslesen der Bordelektronik und durch experimentelle Versuche. Mit Messtechnik, die die fahrzeugeigenen Sensoren (z. B. Raddrehzahlsensor) erfasst, alle Beschleunigungen misst und auch GPS-gestützt ist, werden unsere Versuche durchgeführt.
Durch die entsprechende Dokumentation werden die Ergebnisse nachvollziehbar, reproduzierbar und gerichtlich verwertbar.