Dunkelheitsunfall

Verkehrsunfälle, die sich bei Dunkelheit ereignen, haben ihre Ursache oftmals in den stark eingeschränkten Sichtverhältnissen. Bei Tageslicht deutlich erkennbare Objekte lassen sich aufgrund der Abnahme des Kontrastes bei Dunkelheit nicht mehr erkennen. Die zum Unfallzeitpunkt herrschenden Sichtverhältnisse lassen sich nachträglich messtechnisch erfassen und erlauben damit eine Rekonstruktion des Unfallgeschehens.

Ein Referenzfall

Bei Dämmerung prallte eine Pkw-Fahrerin mit der linken A-Säule ihres Pkw gegen einen Metall-Haken, der von einem Lkw herabhing. Zur Rekonstruktion standen Fotos von dem Haken zur Verfügung, die durch eine der Parteien zur Akte gereicht wurden. Demnach handelte es sich um eine rot lackierte Metallkonstruktion. Vor weißem und grauem Hintergrund hebt sich der Haken deutlich ab.

In der Unfallsituation hing dieser Haken etwa 1,20 m über der Fahrbahn. Zur Bestimmung der Erkennbarkeitsentfernung war es erforderlich, die Unfallsituation vor Ort nachzustellen. Hieraus ergab sich, dass sich aus Sicht der Pkw-Fahrerin der Haken bei Dämmerung kaum von dem Hintergrund abhob. Für sie hatte der Haken die gleiche Farbgebung wie die im Hintergrund befindliche Hecke. Das Stahlseil hob sich kaum von dem Dach des Hauses ab, das sich am Ende der Straße befand.

Zur Berechnung der Erkennbarkeitsentfernung stehen dem ifu eine kalibrierte DSLR – Kamera und entsprechende Bildauswertungssoftware zur Verfügung. Das Zeitfenster für die Nachstellung ist gerade bei Dämmerungsunfällen äußerst kurz. Mit diesen Werkzeugen reicht es zunächst aus, Bilder der Situation anzufertigen, die im Anschluss ausgewertet werden können. So lassen sich die Leuchtdichten der zu untersuchenden Objekte bestimmen und die sich daraus ergebenden Erkennbarkeitsentfernungen unter Beachtung von Laborergebnissen berechnen.